Sehr geehrter Herr Wolf.,
 
anbei die mir am 21.02.03 und am 03.03.03 zugegangenen Schreiben von Herrn Spolwig.
 
Nach Rücksprache mit dem für die Inhalte verantwortlich zeichnenden Kollegen meiner Schule, Herrn V., ist durch ihn aus den Inhalten der Internetseiten des OSZ Handels ein "Script" zur objektorientierten Programmierung zusammengestellt worden.
 
Auf dieses "Script" war es eine gewisse Zeit lang möglich durch einen Link auf den Internetseiten der X-Oberschule zuzugreifen. 
 
Es ist nicht korrekt, wenn durch Herrn Spolwig der Vorwurf erhoben wird, Urheber seien herausgelöscht worden.
 
Nach dem Erhalt des ersten Schreibens wurde Herr V. aufgefordert, den entsprechenden Link zu entfernen. Des weiteren wurde er durch mich auf eine korrekte Verfahrensweise bezüglich der Verwendung nicht selbst produzierten Materiales hingewiesen.
 
Sollte es tatsächlich zu Verstößen gegen urheberrechtliche Ansprüche gekommen sein, so ist dies von Seiten der X-Oberschule nicht beabsichtigt und auch nicht bewusst provoziert worden.
 
Da eine Einigung zwischen beiden Kollegen nicht möglich zu sein scheint, bitte ich Sie hiermit um Kenntnisnahme dieses Sachverhaltes.
 
Bereits am 24.02.03 habe ich selbst unter der von Herrn Spolwig im ersten Schreiben angegebenen Seite versucht auf die angegebenen Dateien zuzugreifen. Was mir nicht möglich war, so dass ich von einem korrekten Entfernen des entsprechenden Materials durch Herrn V. ausgehen muss.
 
Wenn Herr Spolwig die nach seiner Meinung erfolgte Urheberechtsverletzung mit einem entsprechenden Vermerk auf den Internetseiten des OSZ zum Ausdruck bringt, ist das eventuell noch verständlich.

http://www.oszhdl.be.schule.de/gymnasium/faecher/informatik/fachbereich/copyright_2.htm 
 
Wenn jedoch Herr Spolwig die X-Oberschule pauschal in direkten Zusammenhang mit "plumpem Diebstahl geistigen Eigentums darstellt", dann sehe ich als Schulleiter dieser Schule das Ansehen der Schule gefährdet. Zumal Herrn Spolwig der Initiator, Herr V., zumindest seit einem am Sonntag, dem 23.02.03 geführten Telefonates bekannt ist.
 
Ich beabsichtige nicht, in der Art und Weise wie Ihr Kollege gegen die vermutliche Urheberechtsverletzung vorgeht, ähnliche Schritte gegen den Inhalt o.g. Seite des OSZ einzuleiten.
 
Nach meiner Auffassung, ist das vermutliche Fehlverhalten eines Kollegen der X-Oberschule eingeräumt worden. Es ist nicht erkennbar, dass Personen oder Institutionen geschädigt worden sind. Somit sollte es möglich sein, den "Kleinkrieg" zu beenden.
 
Für Ihre Unterstützung danke ich im voraus.
 
Mit freundlichem Gruß
 
X.

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