Im folgenden soll anhand eines realen Falles geklärt
werden, ob und wie weit Internetseiten in der Schule genutzt werden können
und welche Regeln dabei einzuhalten sind. Die Situationsbeschreibung
finden Sie in der Dokumentation,
die ausschließlich Kopien der Originale enthält. Die Namen wurden
teilweise geändert.
Aufgabe 1
Der Autor glaubt, dass seine Seiten missbräuchlich
verwendet wurden. Vergleichen Sie Original und Kopie.
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Sind Übereinstimmungen vorhanden?
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Welche Teile fehlen?
Aufgabe 2
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Werden Arbeiten, die als Internetseiten veröffentlicht
sind, vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt?
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Welche Anforderungen stellt das UrhG an die Qualität der
Veröffentlichung?
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Erfüllen die Seiten des Autors diese Anforderungen?
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Die Kopie erschien auf der Homepage des X-Gymnasiums.
Wer ist für diese Homepage und die Veröffentlichungen darin
verantwortlich?
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Der Autor fordert Löschung und Vernichtung von Kopien.
Kann er das verlangen?
Aufgabe 3
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Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in der Schule
ohne Genehmigung kopiert werden?
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LEHRER V. argumentiert, dass Namen und Ursprung nicht
gelöscht wurden, da diese Angaben nicht übertragen wurden. Ist das für
die Bewertung des Sachverhalts erheblich?
AUFGABE 4
Die Seiten des Autors wurden privat für seinen Unterricht
geschrieben und in der Homepage seiner Schule veröffentlicht.
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Wem gehören die Seiten - dem Autor oder seiner Schule?
Anders gefragt, wer hat die Rechte daran und wer kann sie einfordern?
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Welche Rechte sind zu beachten?
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Was kann der Autor im Falle eines Verstoßes von dem
Verletzer fordern?
Lösungshinweise
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Entstehung
des Urheberrechtsschutzes
- Inhaltliche
Schranken
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Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse
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