OSZ Handel I
Informatik

Software Engineering 
Softwarequalität

Hartmut Härtl

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Qualitätsmerkmale können nicht nachträglich definiert und in ein Produkt hineingeprüft werden, sondern müssen bereits beim Systementwurf konstruktiv berücksichtigt werden. Nachträgliche Korrekturen oder Änderungen an fertiggestellter Software bedeuten in aller Regel ein Mehrfaches an zusätzlichem Entwicklungsaufwand. Nachfolgend werden die wichtigsten Qualitätsmerkmale für Softwareprodukte aufgeführt.

1. Gebrauchstauglichkeit (Usability)
Usability wird von der International Organization of Standardization (ISO) als Ausmaß definiert, zu welchem ein Benutzer ein bestimmtes Produkt in einem spezifischen Umfeld zur effizienten Erledigung seiner Aufgaben nutzen kann.

a) Funktionalität
Das System muss den Anforderungen der Anwender entsprechen.

b) Zuverlässigkeit (reliability)
Arbeitet das Produkt im vorgesehenen Zeitraum und Anwendungsbereich stabil und fehlerfrei?

c) Integrität / Korrektheit
Ist das Produkt gegen Mißbrauch geschützt, ist es vertrauenswürdig?

d) Benutzerfreundlichkeit (Vgl. dazu die Papiere über die Dialoggestaltung.)
Grad, in dem das Produkt seine Aufgaben erfüllt, ohne Zeit und Energie des Benutzers zu verschwenden bzw. ohne seine Motivation herabzusetzen. (Ist es leicht erlernen und benutzbar; bereitet seine Benutzung wenigstens kein Missvergnügen?)

e) Robustheit
Die Fähigkeit des Systems auch unter außergewönlichen Bedingungen korrekt zu funktionieren.Abweisung von Falscheingaben, Erkennen von Störungen und Fehlern, wie z.B. Eingabe eines falschen Datums, Aufheben einer versehentlichen Löschung, Eingabedatei ist leer oder nicht vorhanden, Stromausfall, Verhalten bei extremer Systemauslastung.

f)  Effizienz
Bezüglich Laufzeit und belegten Systemresourcen (Speicher, Geräte, Netzwerklast).

2. Revisionsfähigkeit

a) Änderbarkeit / Erweiterbarkeit / Ausbaufähigkeit
Aufwand für die Lokalisierung und Durchführung von Änderungen in einem Softwareprodukt, wenn die Art der gewünschten Änderung festliegt.

b) Wartbarkeit
Aufwand zur Lokalisierung und Behebung von Fehlerursachen, wenn die Fehlerwirkung bekannt ist.

c) Überprüfbarkeit (Verifizierbarkeit)
Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Spezifikation überprüft werden kann. (Nach jeder Änderung des Produktes, muß kontrolliert werden, ob es noch einwandfrei funktioniert.)

3. Transitionsfähigkeit
Können das Produkt oder Produktteile auch noch anderweitig genutzt werden ?

a) Portabilität
Mit welchem Aufwand kann das Softwareprodukt auf andere Hardwaresysteme oder in eine andere Softwareumgebung übertragen werden?

b) Wiederverwendbarkeit
Können bestimmte Module oder Objekte auch in anderen Systemen verwendet werden?

c) Interoperabilität / Kompatibilität
Kann das Produkt auch mit anderen Systeme zusammenarbeiten oder mit diesen Daten austauschen? (Z.B. Kann ein Fakturierungsprogramm mit dem Buchhaltungsprogramm, der betrieblichen Datenbank oder mit der Bank Daten austauschen? Bietet das Programm definierte Schnittstellen für bestimmte Internetdienste bereit?)


 

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© 05. Oktober 2008    Hartmut Härtl