Qualitätsmerkmale können nicht nachträglich
definiert und in ein Produkt hineingeprüft werden, sondern müssen bereits
beim Systementwurf konstruktiv berücksichtigt werden. Nachträgliche
Korrekturen oder Änderungen an fertiggestellter Software bedeuten in aller
Regel ein Mehrfaches an zusätzlichem Entwicklungsaufwand. Nachfolgend
werden die wichtigsten Qualitätsmerkmale für Softwareprodukte aufgeführt.
1. Gebrauchstauglichkeit (Usability)
Usability wird von der International Organization of
Standardization (ISO) als Ausmaß definiert, zu welchem ein Benutzer ein
bestimmtes Produkt in einem spezifischen Umfeld zur effizienten Erledigung
seiner Aufgaben nutzen kann.
a) Funktionalität
Das System muss den Anforderungen der Anwender entsprechen.
b) Zuverlässigkeit (reliability)
Arbeitet das Produkt im vorgesehenen Zeitraum und Anwendungsbereich
stabil und fehlerfrei?
c) Integrität / Korrektheit
Ist das Produkt gegen Mißbrauch geschützt, ist es vertrauenswürdig?
d) Benutzerfreundlichkeit (Vgl. dazu die Papiere
über die Dialoggestaltung.)
Grad, in dem das Produkt seine Aufgaben erfüllt, ohne Zeit und Energie
des Benutzers zu verschwenden bzw. ohne seine Motivation herabzusetzen.
(Ist es leicht erlernen und benutzbar; bereitet seine Benutzung
wenigstens kein Missvergnügen?)
e) Robustheit
Die Fähigkeit des Systems auch unter außergewönlichen Bedingungen
korrekt zu funktionieren.Abweisung von Falscheingaben, Erkennen von
Störungen und Fehlern, wie z.B. Eingabe eines falschen Datums, Aufheben
einer versehentlichen Löschung, Eingabedatei ist leer oder nicht
vorhanden, Stromausfall, Verhalten bei extremer Systemauslastung.
f) Effizienz
Bezüglich Laufzeit und belegten Systemresourcen (Speicher, Geräte,
Netzwerklast).
2. Revisionsfähigkeit
a) Änderbarkeit / Erweiterbarkeit / Ausbaufähigkeit
Aufwand für die Lokalisierung und Durchführung von Änderungen in einem
Softwareprodukt, wenn die Art der gewünschten Änderung festliegt.
b) Wartbarkeit
Aufwand zur Lokalisierung und Behebung von Fehlerursachen, wenn die
Fehlerwirkung bekannt ist.
c) Überprüfbarkeit (Verifizierbarkeit)
Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von
Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Spezifikation überprüft werden
kann. (Nach jeder Änderung des Produktes, muß kontrolliert werden, ob es
noch einwandfrei funktioniert.)
3. Transitionsfähigkeit
Können das Produkt oder Produktteile auch noch anderweitig genutzt
werden ?
a) Portabilität
Mit welchem Aufwand kann das Softwareprodukt auf andere
Hardwaresysteme oder in eine andere Softwareumgebung übertragen werden?
b) Wiederverwendbarkeit
Können bestimmte Module oder Objekte auch in anderen Systemen verwendet
werden?
c) Interoperabilität / Kompatibilität
Kann das Produkt auch mit anderen Systeme zusammenarbeiten oder mit
diesen Daten austauschen? (Z.B. Kann ein Fakturierungsprogramm mit dem
Buchhaltungsprogramm, der betrieblichen Datenbank oder mit der Bank
Daten austauschen? Bietet das Programm definierte Schnittstellen für
bestimmte Internetdienste bereit?)
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